AGB
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten ausschliesslich für alle Offerten, Verkäufe und Lieferungen der ABJ (ABJ International Inc.) mit den Divisionen „Tuttnauer Schweiz, Bern“ und „Vali-Suisse, Bern“, innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Abweichende Absprachen haben nur Gültigkeit, wenn dies von ABJ International Inc. schriftlich bestätigt wird.
2. Preise, Angebote und Zahlungsbedingungen
Die Preise und Angebote verstehen sich rein netto in CHF, exklusiv MwSt. und ohne jeden Abzug, für Lieferungen ab Lager.
Die Preise und die Konditionen erfahren während der, in der Offerte festgelegten Offertfrist (Offertgültigkeit) keine Änderung. Nach Ablauf der Offertfrist bleiben Preisänderungen und Änderungen der Konditionen vorbehalten.
3. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen werden nach Ergebnis berechnet und können nicht zurückgenommen werden.
4. Zahlungsbedingungen
Die Fakturen sind innerhalb 10 Tagen rein netto zahlbar. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen im Angebot resp. in der Auftragsbestätigung festgehalten sein.
Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden ab Verfalltag 5 % Verzugszins p.a. in Rechnung gestellt. Mahnungen werden dem Kunden mit CHF 50.-- pro Mahnung belastet. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma ABJ International Inc. inkl. den Divisionen Tuttnauer Schweiz, Bern und Vali-Suisse, Bern
5. Lieferfristen und Installationen
Die Lieferfristen werden
- mit der Offerte in Wochen angegeben und
- mit der definitiven Auftragserteilung (Bestellung) bestätigt. Teillieferungen sind möglich. Lieferfristen werden nach bester Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zu Schadenersatz oder sonstigen Ansprüchen.
Betriebsstörungen jeglicher Art befreien uns von der rechtzeitigen Lieferpflicht und für verspätete Lieferungen anerkennen wir keine Schadenersatzpflicht.
Für fehlende oder falsche Installationen, welche durch den Auftraggeber vor Ort nicht oder mangelhaft vorgenommen wurden und die zu Verzögerungen einer Inbetriebnahme führen, anerkennen wir keine Schadenersatzpflicht.
6. Reklamationen
Reklamationen müssen, um berücksichtigt werden zu können, spätestens innert 8 Tagen nach Erhalt resp. Installation und in Inbetriebnahme der Ware schriftlich angebracht werden. Unsere Verantwortung beschränkt sich auf den Ersatz der fehlerhaften Ware, ohne jeden Anspruch, welcher Art er auch sei.
Für nicht durch uns verschuldete Retoursendungen werden die entsprechenden Umtriebe mit einem Abzug von 20 % verrechnet. Retoursendungen sind mit uns abzusprechen und haben innert 8 Tagen zu erfolgen. A division of ABJ International Inc.
7. Kataloge / Dokumentationen
Sämtliche von ABJ International Inc. und deren Divisionen „Tuttnauer Schweiz“ und „Vali-Suisse“ gelieferten Kataloge und Dokumentationen sind unverbindlich. Änderungen in Konstruktion, technischen Daten und Ausführen bleiben vorbehalten. Die Urheberrechte für Dokumentationsunterlagen, wie Zeichnungen, Entwürfe usw. welche unseren Offerten beiliegen, bleiben Eigentum der ABJ International Inc. und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
8. Musterlieferungen / Ansichtssendungen
Musterlieferungen und/oder Ansichtssendungen, die innerhalb von 30 Tagen nicht retourniert werden, kommen automatisch zur Verrechnung und bleiben bis zur Bezahlung Eigentum der Firma ABJ International Inc und deren beiden Divisionen „Tuttnauer Schweiz“ und „Vali-Suisse“. Für retournierte Geräte, die beschädigt oder verschmutzt sind, werden je nach Aufwand für die Instandstellung die Instandstellungskosten, Reinigungskosten und Revisionskosten vollständig in Rechnung gestellt.
9. Garantie
Die Garantiedauer wird in der Offerte einzeln umschrieben. Die Garantie beschränkt sich während dieser Frist auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- und Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind.
Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Zudem leistet ABJ International Inc. und deren beiden Divisionen „Tuttnauer Schweiz“ und „Vali- Suisse“ keine Garantie für Material, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten worden sind.
ABJ International Inc und die Divisionen „Tuttnauer Schweiz“ und „Vali-Suisse“ entscheiden, ob die Behebung des Fehlers durch Reparatur oder Ersatz des fehlbaren Teils oder des ganzen Produktes erfolgt. ABJ International Inc. und insb. die Division „Tuttnauer-Schweiz und „Vali- Suisse“ bestimmen, an welchem Ort die Arbeit ausgeführt wird. Werden sie auf Wunsch des Kunden an seinem Domizil erbracht, trägt er die dadurch entstandenen Kosten. Wandlung oder Minderung seitens des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
10. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen ABJ International Inc., sowie ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund, so insbesondere für indirekte und Folgeschäden – sind ausdrücklich ausgeschlossen, ausser in Fällen von Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz, die dem Kunden oder Dritten aus der Benutzung eines fehlerhaften Produktes erwachsen.
11. Datenschutz
Die datenschutzgesetzlichen Vorgaben haben einen zentralen Stellenwert für die ABJ. Die Bearbeitung von Personendaten durch ABJ erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung. Generelle Informationen zum Datenschutz und auch zu der Art und Weise, wie ABJ im Zusammenhang mit dem Kontakt resp. der Rechtsbeziehung zum Kunden Personendaten bearbeitet, sind in der Datenschutzerklärung von ABJ beschrieben (abzurufen unter www.tuttnauer-schweiz.ch). Diese Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil vorliegender AGB.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlung ist Bern. Alle Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Soweit die Verkaufs- und Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Bern.